Sie haben den Handwerker bezahlt — aber stimmt die Rechnung auch? Und können Sie sie von der Steuer absetzen? Eine korrekte Handwerker-Rechnung muss bestimmte Pflichtangaben nach §14 UStG enthalten, sonst riskiert der Betrieb Bußgelder und Sie als Auftraggeber verlieren den Steuerbonus. In diesem Artikel erfahren Sie, was auf jede Handwerker-Rechnung gehört.

Die gesetzlichen Grundlagen

Handwerkerrechnungen unterliegen den Anforderungen des Umsatzsteuergesetzes (§14 UStG). Für Rechnungen über 250 € (ab 2025: 400 €) gelten besondere Anforderungen. Kleinbetragsrechnungen (unter 250 €) haben vereinfachte Anforderungen.

Hinzu kommt der §35a EStG, der Privatpersonen ermöglicht, Handwerkerleistungen von der Steuer abzusetzen — aber nur wenn die Rechnung bestimmte Anforderungen erfüllt und die Zahlung nachweisbar per Überweisung erfolgt ist.

Pflichtangaben nach §14 UStG

Eine vollständige Handwerker-Rechnung muss folgende Angaben enthalten:

Pflichtangabe Details
Vollständiger Name und Anschrift Des Handwerksbetriebs
Vollständiger Name und Anschrift Des Leistungsempfängers (Auftraggeber)
Steuernummer oder USt-ID Entweder oder — beide sind möglich
Ausstellungsdatum Datum der Rechnungserstellung
Fortlaufende Rechnungsnummer Eindeutige, nicht wiederverwendete Nummer
Menge und Art der Leistung Was genau wurde gemacht? Detaillierte Beschreibung
Zeitraum der Leistungserbringung Wann wurde die Arbeit durchgeführt?
Nettobetrag Betrag ohne Mehrwertsteuer
Steuersatz Üblicherweise 19%
Steuerbetrag Konkret berechnete MwSt.
Bruttobetrag Gesamtbetrag inkl. MwSt.
Kleinstunternehmer-Ausnahme: Betriebe die der Kleinunternehmerregelung unterliegen (Umsatz unter 25.000 €/Jahr) müssen keine MwSt. ausweisen. Sie müssen jedoch einen Hinweis auf §19 UStG auf der Rechnung vermerken.

Muster einer korrekten Handwerker-Rechnung

So könnte eine vollständige Handwerker-Rechnung aussehen:


Elektro Müller GmbH Hauptstraße 12, 40213 Düsseldorf Telefon: 0211 123456 E-Mail: info@elektro-mueller.de Steuernummer: 133/5678/9012


Rechnung Nr. 2026-0142

An: Familie Schreiber Gartenweg 5 40219 Düsseldorf

Rechnungsdatum: 15. März 2026 Leistungszeitraum: 12.–14. März 2026

Leistungsbeschreibung:

Pos. Beschreibung Menge Einzelpreis Gesamt
1 Arbeitslohn Elektroinstallation 6,5 h 95,00 € 617,50 €
2 Unterputz-Steckdosen (5 Stk.) 5 Stk. 12,00 € 60,00 €
3 Kabel NYM-J 3×1,5 mm² 18 m 1,80 € 32,40 €
4 Kleinmaterial (Dübel, Schrauben) pauschal 14,50 €

Nettobetrag: 724,40 € Mehrwertsteuer 19%: 137,64 € Gesamtbetrag brutto: 862,04 €

Zahlungsziel: 14 Tage, bis 29. März 2026 Bankverbindung: IBAN DE12 3456 7890 1234 5678 90


Lohn und Material getrennt ausweisen — warum das wichtig ist

Für den Steuerabzug nach §35a EStG ist es entscheidend, dass Lohn und Material auf der Rechnung getrennt ausgewiesen sind. Privatpersonen können nämlich nur den Lohnanteil (nicht das Material) steuerlich geltend machen.

Das bedeutet konkret:

Ist auf der Rechnung nur ein Gesamtbetrag ohne Trennung von Lohn und Material ausgewiesen, kann das Finanzamt den Abzug verweigern.

Barzahlung — wann ist sie erlaubt?

Grundsätzlich ist Barzahlung bei Handwerkerleistungen legal. Für den Steuerabzug nach §35a EStG ist sie jedoch nicht zulässig — dort ist eine nachweisbare Überweisung auf ein Konto Pflicht.

Vorsicht: Wenn ein Handwerker ausdrücklich Barzahlung ohne Rechnung fordert oder Rabatt "für Barzahlung ohne Rechnung" anbietet, ist das Schwarzarbeit. Sie verlieren jede Gewährleistung und machen sich unter Umständen mitschuldig.

Was tun wenn die Rechnung Fehler enthält?

Stellen Sie Fehler auf der Rechnung fest, gehen Sie so vor:

  1. Schriftlich monieren — Teilen Sie dem Betrieb konkret mit, was fehlt oder falsch ist
  2. Berichtigte Rechnung anfordern — Der Betrieb ist verpflichtet, eine korrekte Rechnung auszustellen
  3. Zahlung zurückhalten — Sie dürfen die Zahlung zurückhalten bis eine korrekte Rechnung vorliegt (nicht länger als nötig)
  4. Frist setzen — Setzen Sie eine angemessene Frist (7–14 Tage) für die Korrektur

Für Handwerksbetriebe: Korrekte Rechnungen als Wettbewerbsvorteil

Betriebe die professionelle, vollständige Rechnungen ausstellen, hinterlassen einen deutlich besseren Eindruck als solche mit handschriftlichen Zetteln. Zudem schützt eine korrekte Rechnung den Betrieb bei etwaigen steuerlichen Prüfungen.

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