Sie haben den Handwerker bezahlt — aber stimmt die Rechnung auch? Und können Sie sie von der Steuer absetzen? Eine korrekte Handwerker-Rechnung muss bestimmte Pflichtangaben nach §14 UStG enthalten, sonst riskiert der Betrieb Bußgelder und Sie als Auftraggeber verlieren den Steuerbonus. In diesem Artikel erfahren Sie, was auf jede Handwerker-Rechnung gehört.
Die gesetzlichen Grundlagen
Handwerkerrechnungen unterliegen den Anforderungen des Umsatzsteuergesetzes (§14 UStG). Für Rechnungen über 250 € (ab 2025: 400 €) gelten besondere Anforderungen. Kleinbetragsrechnungen (unter 250 €) haben vereinfachte Anforderungen.
Hinzu kommt der §35a EStG, der Privatpersonen ermöglicht, Handwerkerleistungen von der Steuer abzusetzen — aber nur wenn die Rechnung bestimmte Anforderungen erfüllt und die Zahlung nachweisbar per Überweisung erfolgt ist.
Pflichtangaben nach §14 UStG
Eine vollständige Handwerker-Rechnung muss folgende Angaben enthalten:
| Pflichtangabe | Details |
|---|---|
| Vollständiger Name und Anschrift | Des Handwerksbetriebs |
| Vollständiger Name und Anschrift | Des Leistungsempfängers (Auftraggeber) |
| Steuernummer oder USt-ID | Entweder oder — beide sind möglich |
| Ausstellungsdatum | Datum der Rechnungserstellung |
| Fortlaufende Rechnungsnummer | Eindeutige, nicht wiederverwendete Nummer |
| Menge und Art der Leistung | Was genau wurde gemacht? Detaillierte Beschreibung |
| Zeitraum der Leistungserbringung | Wann wurde die Arbeit durchgeführt? |
| Nettobetrag | Betrag ohne Mehrwertsteuer |
| Steuersatz | Üblicherweise 19% |
| Steuerbetrag | Konkret berechnete MwSt. |
| Bruttobetrag | Gesamtbetrag inkl. MwSt. |
Muster einer korrekten Handwerker-Rechnung
So könnte eine vollständige Handwerker-Rechnung aussehen:
Elektro Müller GmbH Hauptstraße 12, 40213 Düsseldorf Telefon: 0211 123456 E-Mail: info@elektro-mueller.de Steuernummer: 133/5678/9012
Rechnung Nr. 2026-0142
An: Familie Schreiber Gartenweg 5 40219 Düsseldorf
Rechnungsdatum: 15. März 2026 Leistungszeitraum: 12.–14. März 2026
Leistungsbeschreibung:
| Pos. | Beschreibung | Menge | Einzelpreis | Gesamt |
|---|---|---|---|---|
| 1 | Arbeitslohn Elektroinstallation | 6,5 h | 95,00 € | 617,50 € |
| 2 | Unterputz-Steckdosen (5 Stk.) | 5 Stk. | 12,00 € | 60,00 € |
| 3 | Kabel NYM-J 3×1,5 mm² | 18 m | 1,80 € | 32,40 € |
| 4 | Kleinmaterial (Dübel, Schrauben) | pauschal | — | 14,50 € |
Nettobetrag: 724,40 € Mehrwertsteuer 19%: 137,64 € Gesamtbetrag brutto: 862,04 €
Zahlungsziel: 14 Tage, bis 29. März 2026 Bankverbindung: IBAN DE12 3456 7890 1234 5678 90
Lohn und Material getrennt ausweisen — warum das wichtig ist
Für den Steuerabzug nach §35a EStG ist es entscheidend, dass Lohn und Material auf der Rechnung getrennt ausgewiesen sind. Privatpersonen können nämlich nur den Lohnanteil (nicht das Material) steuerlich geltend machen.
Das bedeutet konkret:
- 20% der Lohnkosten können von der Steuerschuld abgezogen werden
- Maximum: 1.200 € Steuerersparnis pro Jahr (bei bis zu 6.000 € Lohnkosten)
- Voraussetzung: Zahlung per Überweisung, Rechnung mit getrenntem Lohnausweis
Ist auf der Rechnung nur ein Gesamtbetrag ohne Trennung von Lohn und Material ausgewiesen, kann das Finanzamt den Abzug verweigern.
Barzahlung — wann ist sie erlaubt?
Grundsätzlich ist Barzahlung bei Handwerkerleistungen legal. Für den Steuerabzug nach §35a EStG ist sie jedoch nicht zulässig — dort ist eine nachweisbare Überweisung auf ein Konto Pflicht.
Was tun wenn die Rechnung Fehler enthält?
Stellen Sie Fehler auf der Rechnung fest, gehen Sie so vor:
- Schriftlich monieren — Teilen Sie dem Betrieb konkret mit, was fehlt oder falsch ist
- Berichtigte Rechnung anfordern — Der Betrieb ist verpflichtet, eine korrekte Rechnung auszustellen
- Zahlung zurückhalten — Sie dürfen die Zahlung zurückhalten bis eine korrekte Rechnung vorliegt (nicht länger als nötig)
- Frist setzen — Setzen Sie eine angemessene Frist (7–14 Tage) für die Korrektur
Für Handwerksbetriebe: Korrekte Rechnungen als Wettbewerbsvorteil
Betriebe die professionelle, vollständige Rechnungen ausstellen, hinterlassen einen deutlich besseren Eindruck als solche mit handschriftlichen Zetteln. Zudem schützt eine korrekte Rechnung den Betrieb bei etwaigen steuerlichen Prüfungen.
Die meisten modernen Handwerkersoftware-Lösungen erstellen rechtskonforme Rechnungen automatisch. Das ist heute kein Aufwand mehr, sondern Standard.
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