Bevor ein Handwerker mit der Arbeit beginnt, erhalten Sie in der Regel einen Kostenvoranschlag (KVA). Aber was muss darin stehen? Wann ist er verbindlich? Und was passiert, wenn die tatsächlichen Kosten am Ende deutlich höher ausfallen? Dieser Artikel beantwortet alle wichtigen Fragen rund um den Kostenvoranschlag im Handwerk.
Was ist ein Kostenvoranschlag?
Ein Kostenvoranschlag ist eine unverbindliche oder verbindliche Schätzung der voraussichtlichen Kosten für eine handwerkliche Leistung. Er wird vor Beginn der Arbeiten erstellt und gibt dem Auftraggeber eine Grundlage für die Kostenplanung.
Die rechtliche Grundlage findet sich in §632 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch): Der Kostenvoranschlag ist im Zweifel nicht zu vergüten — das heißt, das Erstellen eines KVA ist für den Handwerker in der Regel kostenlos, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
Verbindlich oder unverbindlich — der entscheidende Unterschied
Hier liegt eine der häufigsten Missverständnisquellen zwischen Handwerkern und Auftraggebern:
Unverbindlicher Kostenvoranschlag:
- Enthält Formulierungen wie “voraussichtlich”, “ca.”, “geschätzt” oder “freibleibend”
- Der Handwerker darf von diesem Betrag abweichen — allerdings nicht unbegrenzt (mehr dazu unten)
- Der Endpreis kann höher oder niedriger ausfallen
Verbindlicher Kostenvoranschlag / Festpreis:
- Enthält keine Relativierungen oder trägt explizit den Vermerk “verbindlich” oder “Festpreis”
- Der Handwerker ist an diesen Preis gebunden
- Ausnahme: Wesentliche Änderungen am Auftragsumfang durch den Auftraggeber
In der Praxis sind die meisten Kostenvoranschläge im Handwerk unverbindlich. Sie dienen als Orientierung, nicht als Preisgarantie.
Was muss ein Kostenvoranschlag enthalten?
Ein professioneller Kostenvoranschlag sollte folgende Punkte enthalten:
| Pflichtangabe | Erläuterung |
|---|---|
| Name und Adresse des Betriebs | Vollständige Firmenbezeichnung, Anschrift |
| Name und Adresse des Auftraggebers | Für wen der KVA erstellt wird |
| Datum der Erstellung | Wichtig für die zeitliche Gültigkeit |
| Beschreibung der Leistungen | Was genau wird gemacht? Möglichst detailliert |
| Verwendete Materialien | Welche Produkte, ggf. mit Hersteller/Modell |
| Einzelpreise | Lohn getrennt von Material ausweisen |
| Gesamtpreis (netto) | Vor Mehrwertsteuer |
| Mehrwertsteuersatz und -betrag | In der Regel 19%, auf Baumaterialien ebenfalls |
| Gesamtpreis (brutto) | Der für Privatpersonen maßgebliche Betrag |
| Voraussichtliche Ausführungsdauer | Wann wird mit den Arbeiten begonnen, wann abgeschlossen |
| Gültigkeitsdauer des KVA | “Dieses Angebot ist gültig bis [Datum]” |
Die 20%-Regel: Wann darf der Preis überschritten werden?
Dies ist die wichtigste rechtliche Regelung rund um den Kostenvoranschlag: Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass ein Handwerker den Auftraggeber unverzüglich informieren muss, wenn sich eine wesentliche Überschreitung des Kostenvoranschlags abzeichnet.
Als wesentlich gilt nach ständiger Rechtsprechung eine Abweichung von mehr als 15–20% des ursprünglichen Kostenvoranschlags.
Was bedeutet das konkret?
- KVA: 2.000 € → Endrechnung bis 2.300–2.400 € = in der Regel akzeptabel (innerhalb der Toleranz)
- KVA: 2.000 € → Endrechnung 3.200 € = Wesentliche Überschreitung — Handwerker hätte Auftraggeber vorab informieren müssen
Informiert der Handwerker den Auftraggeber NICHT rechtzeitig über die drohende Überschreitung, hat der Auftraggeber das Recht, den Vertrag außerordentlich zu kündigen. In diesem Fall muss er nur den tatsächlich geleisteten Wertzuwachs vergüten — nicht den überhöhten Gesamtbetrag.
Checkliste: Das sollten Sie vor Auftragserteilung prüfen
Bevor Sie einen Kostenvoranschlag annehmen und den Auftrag erteilen, gehen Sie folgende Punkte durch:
✅ Sind alle Leistungen konkret beschrieben (was genau wird gemacht)? ✅ Sind Materialien mit Bezeichnung aufgeführt? ✅ Ist Lohn und Material getrennt ausgewiesen? ✅ Ist der Brutto-Gesamtpreis inkl. MwSt. angegeben? ✅ Steht die voraussichtliche Dauer der Arbeiten dabei? ✅ Ist eine Gültigkeitsdauer angegeben? ✅ Enthält der KVA Hinweise auf mögliche Mehrkosten (z.B. bei Altbausanierung)? ✅ Gibt es eine Aussage zur Gewährleistung?
Ein KVA der diese Punkte enthält, schützt beide Seiten und gibt Ihnen als Auftraggeber eine solide Grundlage.
Gewährleistung: Was passiert wenn etwas nicht stimmt?
Neben den Kosten regelt der Kostenvoranschlag indirekt auch die Qualitätserwartungen. Für Handwerksleistungen gilt die gesetzliche Gewährleistungsfrist von 2 Jahren ab Abnahme der Leistung (§634a BGB).
Stellen Sie innerhalb dieser Zeit Mängel fest, haben Sie das Recht auf:
- Nachbesserung (der Handwerker behebt den Mangel kostenlos)
- Neuherstellung (bei gravierenden Mängeln)
- Minderung (Preisreduzierung)
- Schadensersatz (bei schuldhaftem Verhalten)
Wichtig: Reklamieren Sie Mängel schriftlich und setzen Sie eine angemessene Frist zur Nachbesserung.
Für Handwerksbetriebe: Gute KVAs als Marketinginstrument
Ein professioneller, übersichtlicher Kostenvoranschlag ist nicht nur eine rechtliche Notwendigkeit — er ist auch ein Marketinginstrument. Handwerker die transparent, detailliert und professionell anbieten, werden häufiger beauftragt als solche, die vage Schätzungen auf einem zerknitterten Zettel abgeben.
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