Bevor ein Handwerker mit der Arbeit beginnt, erhalten Sie in der Regel einen Kostenvoranschlag (KVA). Aber was muss darin stehen? Wann ist er verbindlich? Und was passiert, wenn die tatsächlichen Kosten am Ende deutlich höher ausfallen? Dieser Artikel beantwortet alle wichtigen Fragen rund um den Kostenvoranschlag im Handwerk.

Was ist ein Kostenvoranschlag?

Ein Kostenvoranschlag ist eine unverbindliche oder verbindliche Schätzung der voraussichtlichen Kosten für eine handwerkliche Leistung. Er wird vor Beginn der Arbeiten erstellt und gibt dem Auftraggeber eine Grundlage für die Kostenplanung.

Die rechtliche Grundlage findet sich in §632 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch): Der Kostenvoranschlag ist im Zweifel nicht zu vergüten — das heißt, das Erstellen eines KVA ist für den Handwerker in der Regel kostenlos, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

Wichtig: Ein Kostenvoranschlag ist im deutschen Recht grundsätzlich NICHT verbindlich — es sei denn, er enthält ausdrücklich eine Festpreiszusage oder wird als "verbindlicher Kostenvoranschlag" bezeichnet.

Verbindlich oder unverbindlich — der entscheidende Unterschied

Hier liegt eine der häufigsten Missverständnisquellen zwischen Handwerkern und Auftraggebern:

Unverbindlicher Kostenvoranschlag:

Verbindlicher Kostenvoranschlag / Festpreis:

In der Praxis sind die meisten Kostenvoranschläge im Handwerk unverbindlich. Sie dienen als Orientierung, nicht als Preisgarantie.

Was muss ein Kostenvoranschlag enthalten?

Ein professioneller Kostenvoranschlag sollte folgende Punkte enthalten:

Pflichtangabe Erläuterung
Name und Adresse des Betriebs Vollständige Firmenbezeichnung, Anschrift
Name und Adresse des Auftraggebers Für wen der KVA erstellt wird
Datum der Erstellung Wichtig für die zeitliche Gültigkeit
Beschreibung der Leistungen Was genau wird gemacht? Möglichst detailliert
Verwendete Materialien Welche Produkte, ggf. mit Hersteller/Modell
Einzelpreise Lohn getrennt von Material ausweisen
Gesamtpreis (netto) Vor Mehrwertsteuer
Mehrwertsteuersatz und -betrag In der Regel 19%, auf Baumaterialien ebenfalls
Gesamtpreis (brutto) Der für Privatpersonen maßgebliche Betrag
Voraussichtliche Ausführungsdauer Wann wird mit den Arbeiten begonnen, wann abgeschlossen
Gültigkeitsdauer des KVA “Dieses Angebot ist gültig bis [Datum]”

Die 20%-Regel: Wann darf der Preis überschritten werden?

Dies ist die wichtigste rechtliche Regelung rund um den Kostenvoranschlag: Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass ein Handwerker den Auftraggeber unverzüglich informieren muss, wenn sich eine wesentliche Überschreitung des Kostenvoranschlags abzeichnet.

Als wesentlich gilt nach ständiger Rechtsprechung eine Abweichung von mehr als 15–20% des ursprünglichen Kostenvoranschlags.

Was bedeutet das konkret?

Informiert der Handwerker den Auftraggeber NICHT rechtzeitig über die drohende Überschreitung, hat der Auftraggeber das Recht, den Vertrag außerordentlich zu kündigen. In diesem Fall muss er nur den tatsächlich geleisteten Wertzuwachs vergüten — nicht den überhöhten Gesamtbetrag.

Ihre Rechte: Wenn der Handwerker Sie nicht rechtzeitig über eine wesentliche Kostenüberschreitung informiert, können Sie den Vertrag kündigen und müssen nur für den tatsächlich erbrachten Nutzen bezahlen.

Checkliste: Das sollten Sie vor Auftragserteilung prüfen

Bevor Sie einen Kostenvoranschlag annehmen und den Auftrag erteilen, gehen Sie folgende Punkte durch:

✅ Sind alle Leistungen konkret beschrieben (was genau wird gemacht)? ✅ Sind Materialien mit Bezeichnung aufgeführt? ✅ Ist Lohn und Material getrennt ausgewiesen? ✅ Ist der Brutto-Gesamtpreis inkl. MwSt. angegeben? ✅ Steht die voraussichtliche Dauer der Arbeiten dabei? ✅ Ist eine Gültigkeitsdauer angegeben? ✅ Enthält der KVA Hinweise auf mögliche Mehrkosten (z.B. bei Altbausanierung)? ✅ Gibt es eine Aussage zur Gewährleistung?

Ein KVA der diese Punkte enthält, schützt beide Seiten und gibt Ihnen als Auftraggeber eine solide Grundlage.

Gewährleistung: Was passiert wenn etwas nicht stimmt?

Neben den Kosten regelt der Kostenvoranschlag indirekt auch die Qualitätserwartungen. Für Handwerksleistungen gilt die gesetzliche Gewährleistungsfrist von 2 Jahren ab Abnahme der Leistung (§634a BGB).

Stellen Sie innerhalb dieser Zeit Mängel fest, haben Sie das Recht auf:

  1. Nachbesserung (der Handwerker behebt den Mangel kostenlos)
  2. Neuherstellung (bei gravierenden Mängeln)
  3. Minderung (Preisreduzierung)
  4. Schadensersatz (bei schuldhaftem Verhalten)

Wichtig: Reklamieren Sie Mängel schriftlich und setzen Sie eine angemessene Frist zur Nachbesserung.

Für Handwerksbetriebe: Gute KVAs als Marketinginstrument

Ein professioneller, übersichtlicher Kostenvoranschlag ist nicht nur eine rechtliche Notwendigkeit — er ist auch ein Marketinginstrument. Handwerker die transparent, detailliert und professionell anbieten, werden häufiger beauftragt als solche, die vage Schätzungen auf einem zerknitterten Zettel abgeben.

Auf Ihrer Website können Sie erklären, wie Ihr Angebotsprozess abläuft — das schafft Vertrauen schon bevor der erste Kontakt zustande kommt.

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